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Im Rahmen der sich überschneidenden EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Produktinterventionsmaßnahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) werden gehebelte Devisenkontrakte einheitlich als „komplexe OTC-Derivate“ eingestuft. Die regulatorische Grenze wird dabei durch den „Ort der Leistungserbringung“ und nicht durch die „Nationalität des Kunden“ bestimmt.
Anders ausgedrückt: Solange ein Investmentunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) registriert ist und aktiv ausländische Kunden anspricht, muss es dieselben Standards zum Schutz von Privatkunden anwenden wie für internationale Kunden: eine Hebelbegrenzung von 30:1 bei wichtigen Währungspaaren, Ausgleich negativer Salden, Verbot von Einzahlungsboni, standardmäßige Risikohinweise und tägliche Positionsmeldung usw. Chinesische Staatsbürger sind daher nicht explizit ausgenommen, müssen aber die Auswirkungen dieser Regelungen ebenso tragen wie andere Kunden aus Drittländern. Das Vereinigte Königreich behält nach dem Brexit vergleichbare Maßnahmen bei (FCA-Produktinterventionsverordnung), mit nur geringfügigen inhaltlichen Unterschieden.
In der Praxis verfolgen EU-lizenzierte Institute gegenüber Kunden aus Festlandchina in der Regel eine Strategie der „sanften Isolation“ nach dem Motto „Kein Marketing, keine Ablehnung, kein Schutz“. Dies ist auf drei Faktoren zurückzuführen:
Erstens stuft die Geldwäscherichtlinie (AMLD6) Nichtansässige als Hochrisikogruppe ein und verlangt zusätzliche Nachweise über Adresse, Steueridentifikationsnummer und den wirtschaftlich Berechtigten der Geldquellen. Meldebescheinigungen, Kontoauszüge und notariell beglaubigte Dokumente aus Festlandchina müssen mit einer Haager Apostille oder einer Botschaftsbeglaubigung versehen werden, wodurch die Verifizierungskosten deutlich höher sind als für EU-Kunden. Zweitens erlauben die aktuellen chinesischen Devisenbestimmungen den Devisenhandel mit Margin für Privatkunden noch nicht. Dies nährt die Befürchtung, dass Werbung, Kontoeröffnung oder Finanzierungskanäle als „Betrieb ohne Lizenz in China“ ausgelegt werden könnten, was potenziell zu regulatorischen Konflikten und Sammelklagen zwischen den beiden Ländern führen könnte. Drittens sind EU-Konten nach der ESMA-Leverage-Reduzierung im Jahr 2018 für Hochfrequenz- oder quantitative Strategien weniger attraktiv geworden. Broker haben ihre Marketingbudgets auf Offshore-Gesellschaften verlagert, um ihre Rentabilität durch „höhere Hebelwirkung bei gleichzeitig niedrigeren Compliance-Kosten“ zu sichern und den Traffic vom chinesischen Festland aktiv auf Tochtergesellschaften in Zypern, auf den Kaimaninseln oder in Vanuatu umzuleiten.
Dies hat zu einem dreistufigen Kundenerlebnis geführt: Erstens blockieren einige Plattformen, die strikt an einer Einzellizenzstrategie festhalten, bei der Kontoeröffnung den Zugriff aus Festlandchina direkt auf IP-Ebene oder entfernen die Option „China“ aus dem KYC-Pop-up. Zweitens nutzen viele Gruppen im Marketing ein duales „EU-Offshore“-System. Sie zeigen die FCA/CySEC-Regulierung auf ihren offiziellen Websites an, leiten aber nach dem Anklicken auf eine VFSC- oder FSC-Lizenzregistrierungsseite weiter, wodurch die Hebelwirkung sofort auf 200:1 erhöht wird. Schließlich gilt im Streitbeilegungsverfahren: Handelt es sich bei dem tatsächlichen Vertragspartner um eine Offshore-Zweckgesellschaft, so greift der Anlegerentschädigungsfonds (ICF/FSCS) nicht, selbst wenn die Marke mit der EU-Muttergesellschaft geteilt wird. Im Falle einer Insolvenz kann der Kunde nur an regulären Offshore-Insolvenzverfahren teilnehmen, was die Abwicklungsdauer und -kosten erheblich verlängert.
Parallel zum Finanzierungsweg bestehen Compliance-Risiken. Das jährliche Devisenkauflimit für chinesische Privatpersonen liegt weiterhin bei umgerechnet 50.000 US-Dollar, und die „Detaillierten Regeln für die Durchführung von Devisengeschäften für Privatpersonen“ führen „Margin-Trading im Ausland“ als verbotene Nutzung auf. Wenn Kunden Gelder über aufgeteilte Devisenkäufe, außerbörslichen Handel mit virtuellen Währungen oder illegale Banken auf EU-Konten einzahlen, können chinesische Banken im Rahmen von Geldwäscheprüfungen die Devisenabwicklung erzwingen und dies der staatlichen Devisenverwaltung melden. Gleichzeitig werden die Verwaltungsstrafen in das Kreditsystem der Zentralbank aufgenommen. Umgekehrt lässt sich die Quotenbegrenzung umgehen, wenn Gelder über Niederlassungen in Hongkong oder Macau unter demselben Namen auf EU-Anlagekonten transferiert werden. Allerdings ist ein Nachweis erforderlich, dass die Gelder im Ausland besteuert wurden. Andernfalls besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung an beiden Standorten sowie einer zusätzlichen Besteuerung nach dem CRS-Informationsaustausch.
Die praktikablen Compliance-Strategien beschränken sich auf zwei wenige Möglichkeiten: „Identitätsänderung“ oder „direkte Unterzeichnung eines Vertrags mit der Muttergesellschaft“. Erstere gewährt einen langfristigen Wohnsitz in der EU oder Großbritannien, wodurch man dort steuerlich ansässig wird und direkten Zugang zum FOS-Schiedsverfahren sowie zum FSCS-Insolvenzschutz in Höhe von 850.000 £ erhält. Letztere beinhaltet die Entwicklung zu einem großen Konzern mit sowohl einer EU-Hauptlizenz als auch einer Offshore-Lizenz, den proaktiven Abschluss von Vereinbarungen mit der FCA oder CySEC, den Verzicht auf hohe Fremdkapitalquote, die Sicherstellung der Trennung der Gelder in designierten Depotbanken in London oder Nikosia und regelmäßige Das Herunterladen und Aufbewahren offizieller Positionsberichte ist untersagt. Darüber hinaus kann jeder Versuch, Marketingbeschränkungen mithilfe von Treuhandkonten, Briefkastenfirmen oder Konten von im Ausland lebenden Angehörigen zu umgehen, im Streitfall als „böswillige Umgehung zwingender Vorschriften“ gewertet werden und zur Ungültigkeit des Vertrags sowie zum Verlust der Gelder führen. Obwohl EU-Vorschriften chinesischen Staatsbürgern den Handel mit Devisen auf Margin-Basis nicht ausdrücklich verbieten, haben die vielfältigen Compliance-Anforderungen die tatsächlichen Möglichkeiten für den Devisenhandel mit Margin für Privatanleger erheblich eingeschränkt. Angesichts der bestehenden Beschränkungen hinsichtlich Hebelwirkung, Vergütung, Kapitalabfluss und Steuerberichterstattung konzentrieren sich die verbleibenden Optionen stark auf vermögende Privatpersonen oder solche mit einem hohen Compliance-Engagement. Privatanleger ohne lückenlose Beweiskette sind bei der Kontoeröffnung und dem anschließenden Schutz ihrer Rechte erheblich benachteiligt.

Bei Devisengeschäften mit zwei Handelspartnern müssen Forex-Broker, die von der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde (JFSA) reguliert werden, die japanischen Finanzvorschriften strikt einhalten. Eine zentrale regulatorische Anforderung ist das grundsätzliche Verbot für Nicht-Japaner (einschließlich chinesischer Staatsbürger), Forex-Margin-Handelskonten zu eröffnen.
Diese Einschränkung ist unabhängig davon, ob der Ausländer einen japanischen Aufenthaltsstatus oder einen Wohnsitznachweis besitzt. Die Regulierungsbehörden beabsichtigen mit dieser Regelung, die legitimen Rechte und Interessen der Anleger wirksam zu schützen und die Stabilität und Finanzordnung des japanischen Devisenmarktes zu gewährleisten, indem die Teilnahme von Nicht-Japanern am japanischen Devisenhandel für Privatkunden eingeschränkt wird.
Im Hinblick auf die Durchsetzung der Vorschriften hat die JFSA klare regulatorische Grenzen definiert und verpflichtet alle lizenzierten Forex-Broker, Forex-Margin-Handelsdienstleistungen ausschließlich japanischen Einwohnern anzubieten. Bei der Kontoeröffnung müssen die japanische Identität und der Wohnsitznachweis des Antragstellers streng geprüft werden. Gängige gültige Dokumente sind beispielsweise ein japanischer Adressnachweis, eine Aufenthaltskarte oder eine Meldebescheinigung. Ausländische Dokumente von Nicht-Japanern (wie chinesische Personalausweise oder Reisepässe) erfüllen nicht die Compliance-Anforderungen der Broker für die Kontoeröffnung, und solche Anträge werden in der Regel direkt abgelehnt. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einschränkung nicht für alle Devisentransaktionen gilt; sie betrifft hauptsächlich Devisenhandelskonten mit Margin. Wenn der Anleger reguläre Devisentransaktionen (z. B. am Bankschalter) durchführen möchte, erlauben einige japanische Banken die Kontoeröffnung für Nicht-Japaner. Allerdings müssen auch diese Transaktionen den Richtlinien der japanischen Bank zur Kontoeröffnung und den KYC-Bestimmungen (Know Your Customer) strikt entsprechen. Zudem darf der Transaktionsprozess keine Hebelwirkung beinhalten, was sich grundlegend vom Devisenhandel mit Margin unterscheidet.
Für chinesische Staatsbürger birgt der Versuch, die genannten regulatorischen Beschränkungen durch die Eröffnung von Konten über informelle Kanäle zu umgehen, erhebliche Risiken im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Einhaltung von Vorschriften. Die Verwendung japanischer Wohnsitzdaten oder die Beauftragung von Offshore-Agenten mit der Kontoeröffnung kann beispielsweise dazu führen, dass Broker die Kontoeröffnung aufgrund gefälschter Angaben ablehnen. Selbst bei erfolgreicher Kontoeröffnung kann das Konto durch nachfolgende behördliche Prüfungen aufgedeckt und geschlossen werden. Schwerwiegender ist jedoch, dass solche Transaktionen gleichzeitig gegen chinesische Devisenbestimmungen (einschließlich jährlicher Quoten für den persönlichen Devisenkauf und Anforderungen an den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr) und japanische Finanzvorschriften verstoßen können. Dies kann zur Einfrierung von Geldern, zu Verwaltungsstrafen durch die Aufsichtsbehörden beider Länder und sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Für chinesische Staatsbürger, die mit japanischen Yen oder Devisenprodukten handeln möchten, bietet sich als gesetzeskonforme Alternative die Wahl von Brokern an, die Kontoeröffnungen für chinesische Staatsbürger akzeptieren und über international anerkannte Zulassungen verfügen. Dazu gehören Plattformen, die von großen internationalen Aufsichtsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority (FCA) und der australischen Securities and Investments Commission (ASIC) reguliert werden. Bei der Auswahl solcher Plattformen sollten Anleger die Zulassungen und die Genehmigungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen des jeweiligen Instituts sorgfältig prüfen, um die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Handelsplattform zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen sie während des gesamten Prozesses die geltenden Devisenbestimmungen und Anlagerichtlinien in China strikt einhalten und jegliche illegalen Transaktionen vermeiden.
Aus Compliance-Sicht sollten Anleger internationale Broker bevorzugen, die ausdrücklich die Kontoeröffnung für Anleger aus Festlandchina akzeptieren und über Devisenlizenzen in mehreren Ländern verfügen. Sie sollten den formalen Identitätsprüfungsprozess zur Bekämpfung der Geldwäsche (KYC) über die offiziellen Kanäle der Plattform abschließen, um das Verbot der Kontoeröffnung für Nichtansässige durch japanische Broker proaktiv zu umgehen und Compliance-Risiken von vornherein zu minimieren. Zweitens müssen Anleger eine regelkonforme Handelsmentalität entwickeln, alle Anforderungen des chinesischen Devisenmanagements strikt einhalten und grenzüberschreitende Geldtransfers über legitime Finanzinstitute wie Banken abwickeln. Sie müssen jegliche illegalen Transaktionen wie die Eröffnung von „Graukonten“ oder „Kontoeröffnungen im Namen Dritter“, die die Vorschriften umgehen, entschieden vermeiden, um ihre Kapitalsicherheit und ihre legitimen Rechte wirksam zu schützen und rechtliche Risiken sowie potenzielle finanzielle Verluste zu minimieren.

Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat auf gesetzlicher Ebene keine Verbote für chinesische Staatsbürger erlassen. Im Rahmen einer parallelen aufsichtsrechtlichen und verhaltensbasierten Regulierung sind lizenzierte Broker jedoch verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften dreifach zu überprüfen: Wohnsitz, Herkunft der Mittel und Eignung der Anlagestrategie ihrer Kunden.
Für chinesische Passinhaber mit Wohnsitz in Festlandchina berührt diese Überprüfung häufig die chinesischen Devisenkontrollbestimmungen. Dies führt dazu, dass Institute die Kontoeröffnung nach Abwägung von Kosten und Risiken generell strenger handhaben. Dieses Phänomen beruht nicht auf Diskriminierung aufgrund der Nationalität, sondern auf den kombinierten Auswirkungen grenzüberschreitender Compliance-Unsicherheit und der Übertragung von Verantwortung im Bereich der Geldwäschebekämpfung.
Die regulatorische Logik der MAS basiert auf der „Risikoklassifizierung und dem Abgleich des Verhaltens“. Gemäß der Verordnung über Wertpapiere und Futures (Anlageangebote) (Anlegerkategorien) 2019 müssen Broker, die Kunden als „Privatkunden“ einstufen, Verpflichtungen wie Eignungsprüfungen, Hebelbegrenzungen, Schutz vor negativen Kontoständen und Schlichtungsverfahren erfüllen. Kunden, die als „akkreditierte Anleger“ oder „professionelle Kunden“ eingestuft werden, sind von einigen Beschränkungen befreit, müssen jedoch ausreichende Vermögens- und Erfahrungsnachweise erbringen. Für Nichtansässige sieht die Verordnung keine zusätzlichen Schwellenwerte vor; die Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2020 verpflichtet Institute jedoch, den „wirtschaftlich Begünstigten“ und den „letztendlichen Kontrollinhaber der Geldquellen“ ihrer Kunden zu ermitteln. Bei Kunden mit Wohnsitz in Festlandchina müssen Institute gleichzeitig die Bestimmungen der chinesischen „Maßnahmen zur Verwaltung des individuellen Devisenverkehrs“ hinsichtlich jährlicher Devisenkaufquoten, der Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung und des Verbots von Anlagen in ausländischen Wertpapieren berücksichtigen. Kann keine Bestätigung der Einhaltung der Vorschriften durch die Aufsichtsbehörden des chinesischen Festlands eingeholt werden, entsteht eine regulatorische Lücke, da die Anforderungen an die Kundenidentifizierung („Know Your Customer“) nicht erfüllt werden können. Dies führt dazu, dass Institute die Kontoeröffnung ablehnen, um spätere Haftungsansprüche zu vermeiden.
In der Praxis verlangen von der MAS lizenzierte Plattformen in der Regel einen Wohnsitz in China als Voraussetzung. Chinesische Staatsbürger mit einem Employment Pass (EP), Student Pass (STP) oder Permanent Resident (PR) können in der Regel mit einem Nachweis über ihre Adresse, ihrer Aufenthaltserlaubnis und Kontoauszügen ein Konto eröffnen. Antragsteller, die lediglich einen Personalausweis des chinesischen Festlands und ein Kurzzeit-Touristenvisum besitzen, müssen zusätzlich liquide Mittel in Höhe von mindestens 200.000 US-Dollar, Steuerzahlungsnachweise und ein Rechtsgutachten zur Herkunft der Gelder vorlegen. Einige Institute verlangen außerdem eine Videoverifizierung und die Bestätigung durch einen in Singapur zugelassenen Anwalt. Für Einwohner des chinesischen Festlands, die die genannten Vermögensgrenzen nicht erreichen, lehnen gängige Plattformen Kontoeröffnungsanträge automatisch ab, indem sie „Festlandchina“ in ihren Systemen als Hochrisikogebiet einstufen. Einige Institute ermöglichen es Kunden, an ihre von der britischen FCA oder der Bermuda BMA lizenzierten Niederlassungen verwiesen zu werden. Dabei werden jedoch das anwendbare Recht, die Verwahrung der Gelder und der Umfang der Anlegerentschädigung übertragen, und die MAS bietet keine Streitbeilegung oder Schutz durch den Anlegerentschädigungsfonds (SDIC) mehr an.
Was Geldtransfers betrifft, so unterliegen grenzüberschreitende Überweisungen, selbst wenn ein Kunde erfolgreich ein Konto eröffnet hat, weiterhin der parallelen Aufsicht in China und Singapur. Singapur akzeptiert Einzelzuflüsse von über 200.000 S$, Banken sind jedoch verpflichtet, eine Zahlungsbilanzmeldung (BOP-Meldung) abzugeben und die Herkunft der Gelder zu dokumentieren. China hat ein jährliches Devisenkauflimit von 50.000 US$ pro Person, das nicht als „Wertpapieranlage“ oder „Margin-Trading“ bezeichnet werden darf. Wenn Kunden Gelder über gesplitte Devisenkäufe, inoffizielle Banken oder außerbörsliche Kryptowährungsbörsen einzahlen, kann dies gemäß Artikel 39 der chinesischen Devisenkontrollbestimmungen und dem singapurischen Zahlungsdienstleistungsgesetz von 2019 Strafen wegen illegaler Geldtransfers nach sich ziehen, was zur Kontosperrung und Zwangsliquidation führen kann.
Auch die Besteuerung und der Informationsaustausch müssen berücksichtigt werden. Seit 2018 wendet Singapur den Gemeinsamen Meldestandard (CRS) an, der den automatischen Austausch von Kontoinformationen von Nichtansässigen mit den chinesischen Steuerbehörden ermöglicht. Versäumen Kunden die Deklaration ihrer Auslandseinkünfte in China, drohen ihnen Steuernachzahlungen, Säumniszuschläge und eine rückwirkende Strafe von fünf Jahren. Gleichzeitig verpflichtet die MAS lizenzierte Institute zur jährlichen Überprüfung des Status als „akkreditierter Anleger“. Sinkt das Vermögen eines Kunden oder werden die erforderlichen professionellen Schwellenwerte nicht mehr erreicht, wird er zum „Privatkunden“ herabgestuft, was eine geringere Hebelwirkung und möglicherweise eine Zwangsliquidation zur Folge hat. Die einzigen praktikablen Wege zur Einhaltung der Vorschriften sind die „Statusänderung“ oder die „Zertifizierung als vermögender Privatkunde“: Zunächst muss eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für Singapur erlangt und ein Konto als lokaler Steuerinländer eröffnet werden Erstens müssen Gelder und Transaktionen der vollständigen Aufsicht der MAS unterliegen. Zweitens ist ein vollständiges Nettovermögen von mindestens 1 Million US-Dollar in Festlandchina erforderlich, um über ausgewählte Private-Banking-Kanäle mit in Singapur lizenzierten Instituten in Kontakt zu treten und maßgeschneiderte Leverage- und Depotdienstleistungen zu erhalten. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, bietet der Wechsel zu einer in Hongkong von der SFC (Securities and Futures Commission) Typ 3 lizenzierten Plattform mehr Sicherheit, da dort klare Richtlinien für Kontoeröffnung, Vermögenstrennung und Entschädigungsmechanismen für Anleger aus Festlandchina gelten. Darüber hinaus fallen das anwendbare Recht und die Zuständigkeit für Streitbeilegung unter das Common-Law-System, was zu vergleichsweise geringeren Kosten für die grenzüberschreitende Durchsetzung führt.
Insgesamt hat die MAS chinesische Staatsbürger auf regulatorischer Ebene nicht ausgeschlossen. Die Bezeichnung „Nichtansässiger + Daueraufenthaltsberechtigter in Festlandchina“ führt jedoch zu einer Reihe von Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften und der Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche, was lizenzierte Institute veranlasst, ihre Geschäftstätigkeit selbst einzuschränken. Für Anleger aus Festlandchina ist die Möglichkeit, ein Konto über die MAS-Plattform zu eröffnen, praktisch zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen, wenn sie kein Langzeitvisum für Singapur oder eine Zertifizierung als vermögender Anleger besitzen. Selbst wenn ein Konto erfolgreich eröffnet wurde, müssen die Anforderungen für Geldflüsse zwischen China und Singapur, Steuererklärungen und jährliche Überprüfungen der Anlegerklassifizierung erfüllt werden. Verstöße in einem dieser Bereiche können zur Kontosperrung oder Zwangsliquidation führen.

Die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA) wendet im Bereich der gehebelten Devisenkontrakte ein zweigleisiges Modell aus „Verhaltensregulierung und Aufsichtsregulierung“ an. Ziel der Regulierung sind Wertpapierfirmen, die Dienstleistungen für britische Privatkunden oder Privatkunden aus Großbritannien erbringen, unabhängig von der Nationalität der Kunden.
Daher stehen chinesische Staatsbürger auf keiner Verbotsliste und unterliegen keinen speziellen Quotenkontrollen; sie können als Nichtansässige im Rahmen der FCA-Zulassung am Handel teilnehmen. Die eigentlichen Beschränkungen ergeben sich aus dem Geschäftssitz des Brokers, der Kundenklassifizierung und den parallelen Kontrollen grenzüberschreitender Kapitalflüsse innerhalb Chinas.
Die Zulassungslogik der FCA für Nichtansässige lässt sich mit „Kontoeröffnung, differenzierte Vergütung“ zusammenfassen. Im Bereich des Kapitalverkehrs gibt es in Großbritannien keine Devisenkontrollen; es bestehen keine Beschränkungen für die Beträge in RMB oder Fremdwährung, die Nichtansässige ein- oder ausführen können. Sie müssen lediglich die Meldepflichten für große Transaktionen und die Aufbewahrung von Nachweisen über die Herkunft der Gelder gemäß den Geldwäschebestimmungen von 2017 erfüllen.
Um die betriebliche Komplexität zu reduzieren, wickeln Broker Geschäfte mit Nicht-EU-Bürgern üblicherweise über ein „lokales Niederlassungsmodell“ ab: Während die Marken, die Kunden in Großbritannien sehen, von der Muttergesellschaft der FCA abgedeckt werden, handelt es sich bei den tatsächlichen Vertragspartnern oft um Schwestergesellschaften, die von der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) oder der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) reguliert werden und daher nicht für den Insolvenzschutz von 50.000 £ im Rahmen des britischen Entschädigungssystems für Finanzdienstleistungen (FSCS) berechtigt sind. Sobald die Plattform liquidiert wird, müssen Nichtansässige gemäß dem auf die Verträge anwendbaren Recht im Ausland Insolvenzanträge stellen, was für Kunden aus Großbritannien deutlich höhere Kosten verursacht.
Hinsichtlich der Lizenzierung von Dienstleistungsunternehmen gilt: Jedes Institut, das aktiv Marketing betreibt oder Aufträge von Privatkunden aus Großbritannien entgegennimmt, benötigt eine „Investmentgesellschaftslizenz“ gemäß dem Financial Services and Markets Act 2000 und muss den Standards der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) entsprechen. Darüber hinaus müssen sie fortlaufende Verpflichtungen erfüllen, wie z. B. die Trennung von Kundengeldern (CASS-Regel), den Schutz vor negativen Kontoständen, die Offenlegung wesentlicher Finanzinformationen (KID) und die obligatorische Schlichtung durch den Financial Ombudsman Service (FOS). Der Betrieb ohne Lizenz stellt eine Straftat dar. Die FCA aktualisiert ihre Liste der „Klonfirmen“ und nicht lizenzierten Unternehmen wöchentlich, hat jedoch keine extraterritoriale Durchsetzungsbefugnis gegenüber Anlegern in China. Wenn Anleger Verträge mit nicht lizenzierten Anbietern abschließen, sind sie weder durch britisches Recht noch durch inländische Rechtsbehelfe aufgrund von Verstößen gegen Chinas Devisenkontrollbestimmungen geschützt.
Im Hinblick auf Hebelwirkung und Produkte erließ die FCA 2021 die „Retail Derivatives Restriction Order“ (Verordnung zur Beschränkung von Derivaten für Privatkunden). Diese legt fest, dass die Margin-Quote für Hauptwährungspaare mindestens 3,33 % (ca. 30:1) und für Nebenwährungspaare, Indizes und Gold mindestens 5 % (20:1) betragen muss. Verträge im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten dürfen Privatkunden nicht angeboten werden. Diese Hebelbegrenzung gilt für alle Privatkunden unabhängig von ihrer Nationalität. Anleger, die eine höhere Hebelwirkung erzielen möchten, müssen eine Prüfung zum „Elective Professional Client“ (EPCI) bestehen und drei Kriterien erfüllen: „Finanzvermögen ≥ 500.000 € + Erfahrung mit großen Positionen + Risikoprüfung“ sowie die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung, mit der sie auf bestimmte regulatorische Schutzmaßnahmen verzichten. Die Regulierung innerhalb Chinas stellt eine weitere Einschränkung dar. Die „Maßnahmen zur Verwaltung des individuellen Devisenverkehrs“ und ihre Durchführungsbestimmungen legen die jährliche Devisenkaufquote auf 50.000 USD pro Person fest und verbieten ausdrücklich deren Verwendung für den Kauf von Auslandsimmobilien, Wertpapieranlagen, Lebensversicherungen und Margin-Trading. Jede Zuführung von Geldern auf eine von der FCA zugelassene Plattform durch Split-Devisenkäufe, illegale Banken oder außerbörslichen Handel mit virtuellen Währungen stellt einen Verstoß gegen Artikel 39 der „Devisenverwaltungsverordnung“ dar. Die Devisenbehörden können Bußgelder verhängen und den Verstoß in das Kreditsystem der Zentralbank aufnehmen. Wenn eine Plattform in China ohne Genehmigung der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde (China Securities Regulatory Commission) oder der staatlichen Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange) operiert, stellt dies illegalen Terminhandel oder illegale Geschäftstätigkeit dar. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Plattform ist nach chinesischem Recht ungültig, was die Geltendmachung von Rechtsansprüchen extrem erschwert.
Im Hinblick auf die Besteuerung wendet das Vereinigte Königreich das Quellenprinzip für Kapitalgewinne von Gebietsfremden an. Reine Devisenkontraktgeschäfte unterliegen der Besteuerung, es sei denn, sie stellen eine „Geschäftstätigkeit über eine Betriebsstätte im Vereinigten Königreich“ dar. Im Allgemeinen unterliegen Einkünfte aus dem Ausland in Großbritannien keiner Einkommensteuerpflicht. Seit 2017 gilt jedoch in Großbritannien der Gemeinsame Meldestandard (CRS), der den automatischen Austausch von Kundenkontoinformationen mit den chinesischen Steuerbehörden ermöglicht. Anleger müssen ihre im Ausland erzielten Einkünfte in China selbst melden; andernfalls drohen ihnen Steuernachzahlungen, Säumniszuschläge und eine rückwirkende Strafe von fünf Jahren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Regulierungsrahmen der FCA chinesische Staatsbürger nicht aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert und keine Marktzutrittsquoten festlegt. Diese „Offenheit“ beschränkt sich jedoch auf die Ebene des britischen Rechts. Anleger müssen weiterhin drei Hürden gleichzeitig überwinden: „begrenzte Entschädigung durch lokale Niederlassungen“, „Einhaltung der Vorschriften für Kapitalabflüsse aus China“ und „Authentizität der Plattformlizenzen“. Ein praktikabler Weg zur Einhaltung dieser Vorschriften besteht darin, Broker mit direkten FCA-Lizenzen zu priorisieren, deren Kundengelder unabhängig bei britischen Banken verwahrt werden und deren Verträge ausdrücklich englischem Recht unterliegen. Im Bereich der Finanzierung sollten Devisenkäufe auf ein jährliches Limit von 50.000 US-Dollar pro Person beschränkt und der Verwendungszweck wahrheitsgemäß angegeben werden. „Auslandsinvestitionen“ und die proaktive Meldung von Auslandseinkünften an die chinesischen Steuerbehörden sind unerlässlich. Nur durch die vollständige Integration der regulatorischen Anforderungen beider Länder lassen sich rechtliche und finanzielle Sicherheitsrisiken minimieren.

Im Rahmen des von der neuseeländischen Zentralbank (RBNZ) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeinsam geschaffenen „Twin Peaks“-Regulierungsrahmens wird der Handel mit gehebelten Devisen als „OTC-Derivate für Privatkunden“ eingestuft. Die regulatorische Logik basiert auf „Verhaltensneutralität und Risikoanpassung“, und es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Anleger.
Chinesische Staatsbürger haben als Nichtansässige direkten Zugang zum Handelssystem lizenzierter Institute in Neuseeland. Kapitalzu- und -abflüsse, Währungsumtausch und Positionsbestände unterliegen keinen spezifischen Quotenbeschränkungen; sie müssen lediglich die Meldepflichten für die internationale Zahlungsbilanz und die Geldwäschebekämpfung erfüllen. Diese offene Haltung beruht auf der vollen Konvertibilität des neuseeländischen Kapitalverkehrs. Das neuseeländische Gesetz über das Verhalten auf den Finanzmärkten (Financial Markets Conduct Act 2003) schließt „Nichtansässige“ und „Ansässige“ ausdrücklich in die Kategorie der „Privatkunden“ ein und beseitigt damit grundsätzlich diskriminierende Hürden.
Freie Kapitalströme bedeuten jedoch nicht automatisch freie Handelskanäle. Die Finanzmarktaufsicht (Financial Markets Authority, FMA) verpflichtet alle Unternehmen, die Privatkunden margengesicherte Devisengeschäfte anbieten, eine Lizenz als „Derivate-Emittent“ zu besitzen und sich im System der Finanzdienstleister (Financial Services Providers, FSP) zu registrieren. Sie müssen zudem eine Reihe laufender Verpflichtungen erfüllen, darunter die Trennung von Kundengeldern, die tägliche Bewertung zum Marktwert, der Schutz vor negativen Kontoständen, die Offenlegung wichtiger Informationen und die unabhängige Streitbeilegung. Nicht lizenzierte Unternehmen, die Einwohnern Neuseelands (einschließlich chinesischer Staatsbürger mit Studenten- oder Arbeitsvisum) Handelsangebote unterbreiten, begehen eine Straftat. Obwohl die FMA keine territoriale Zuständigkeit für Nichtansässige außerhalb Neuseelands besitzt, kann sie im Streitfall grenzüberschreitende Einfrierungsverfahren gemäß dem Proceeds of Crime Act 2006 einleiten, was bei Anlegern Unsicherheit hinsichtlich des Vermögenserhalts zur Folge hat.
Für alle Privatkunden gelten Hebelbegrenzungen und Produktkategorien. Die Margin-Ratios für Hauptwährungspaare dürfen nicht unter 3,33 % (ca. 30:1), für Nebenwährungspaare, Gold und wichtige Aktienindizes nicht unter 5 % (20:1) und für Kryptowährungspaare nicht unter 10 % (10:1) liegen. Binäre Optionen, Optionsscheine und andere Derivate mit einer Alles-oder-Nichts-Gewinn-/Verluststruktur dürfen Privatkunden nicht angeboten werden. Die RBNZ verlangt über ihr durch den Reserve Bank Act 1989 autorisiertes System zur Erfassung der Auslandsschulden eine sofortige Meldung (Zahlungsbilanzmeldung) für grenzüberschreitende Einnahmen und Ausgaben über dem Gegenwert von 50.000 US-Dollar. Die Meldung selbst stellt jedoch keine Genehmigung dar; sie dient lediglich der makroprudenziellen Datenerhebung. Bei der Ein- oder Ausfuhr von Bargeld oder Inhaberpapieren im Wert von 10.000 S$ oder mehr nach bzw. aus dem Land muss dem Zoll ein Formular zur grenzüberschreitenden Bargelddeklaration vorgelegt werden. Die Nichtdeklaration stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit der Einziehung des vollen Betrags und einer Geldstrafe von bis zu 20.000 S$ geahndet wird.
Für chinesische Investoren bedeutet die rechtliche Offenheit Neuseelands nicht automatisch die Aufhebung inländischer regulatorischer Beschränkungen. Gemäß den „Vorschriften zur Devisenkontrolle der Volksrepublik China“ und den „Maßnahmen zur Verwaltung des individuellen Devisenverkehrs“ beträgt die jährliche Devisenkaufquote für inländische Privatpersonen weiterhin umgerechnet 50.000 US$ und darf nicht zum Kauf von Wertpapieren, Derivaten oder Lebensversicherungen im Rahmen von Auslandsinvestitionen verwendet werden. Die Finanzierung ausländischer Devisenkonten durch Split-Devisenkäufe, inoffizielle Banken oder außerbörslichen Handel mit virtuellen Währungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Devisenaufsichtsbehörden können gemäß Artikel 39 der Verordnung Bußgelder verhängen und den Verstoß in die Schufa-Auskunft eintragen. Besitzt die Gegenpartei keine FMA-Lizenz, genießt sie weder Schutz durch chinesisches Recht, noch können in Neuseeland gesetzliche Streitbeilegungsverfahren eingeleitet werden. Im Falle von uneinbringlichen Geldern oder Kursmanipulationen bleibt Anlegern nur der Rechtsweg im Ausland, dessen Kosten jedoch deutlich höher sind als die von lizenzierten Instituten. Aus steuerlicher Sicht wendet Neuseeland das Quellenprinzip auf Kapitalgewinne von Gebietsfremden an. Reine Devisenhandelsgewinne unterliegen, sofern sie nicht als „Geschäftstätigkeit in Neuseeland“ gelten, grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Werden sie jedoch als „Derivatehandelsgeschäfte“ eingestuft, unterliegen sie einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 28 % oder einem progressiven Einkommensteuersatz und dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) sowie dem Common Reporting Standard (CRS) zum Informationsaustausch. Transaktionsdaten werden automatisch an die chinesischen Steuerbehörden übermittelt. Anleger müssen in beiden Ländern ihren Meldepflichten nachkommen, um eine Doppelbesteuerung und damit verbundene Strafen zu vermeiden Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der neuseeländische Regulierungsrahmen keine einschränkenden oder diskriminierenden Klauseln für die Teilnahme chinesischer Staatsbürger am Devisenhandel enthält. Der Grad der Offenheit hängt davon ab, ob der Dienstleister über eine FMA-Lizenz als „Derivateemittent“ verfügt und ob der Investor die chinesischen Vorschriften für grenzüberschreitende Kapitalflüsse erfüllt. Die Wahl lizenzierter Institute, die strikte Einhaltung des Devisenkauflimits von 50.000 US-Dollar, die vollständige Dokumentation der Mittelherkunft und Transaktionen sowie die fristgerechte Abgabe der beidseitigen Steuererklärungen sind die einzigen nachhaltigen Wege, um die Compliance- und Finanzrisiken im aktuellen Rechtsumfeld zu minimieren.



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